Die Justitia Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sucht bundesweit aktive Steuerberater mit bestehendem Kundenstamm aus dem Bereich der Kleingewerbetreiber mit Bargeschäft als Kooperationspartner.

Ziel ist, die System-Steuerberatung im gesamten Bundesgebiet bekannt zu machen und auszubauen, sowie Annahmestellen für die Justitia RAG mbH einzurichten um eine optimale Abdeckung in der Fläche zu erreichen.

Im gleichen Zug soll der selbständige Steuerberater als Kooperationspartner durch die Annahmestelle und das neuartige Konzept mit zusätzlichen Leistungen einer Rechtsanwaltsgesellschaft aufgewertet werden. Als Sahnehäubchen bekommt jeder selbständige Steuerberater durch unseren Kooperationspartner die Möglichkeit zusätzliche lukrative Einnahmen zu generieren. Die Höhe und Dauer hängt alleine von Ihrem Engagement ab.

Folgendes Angebot steht im Raum. Wir suchen Bundesweit in einem Radius von mindestens 10 km nur einen einzigen Kooperationspartner mit dem wir exklusiv und langfristig zusammen arbeiten wollen. Unser Kooperationspartner die Polat Consulting hat uns vertraglich zugesagt, jedem vertraglich gebundenem Kooperationspartner als selbständiger Steuerberater ein partiarisches Darlehen als Sachdarlehen anzubieten. Das bedeutet, die Polat Consulting stellt dem vertraglich gebundenem Steuerberater entsprechende Softwarelizenzen in gewünschten Chargen (Bündel an Paketen) bis zur benötigten Anzahl gemäß eines Darlehensvertrages mit der Polat Consulting zur Verfügung.

Dieses Darlehen hat einen wirtschaftlichen Eigenkapitalcharakter und haftet mit dieser Summe in der Regel 5 Jahre als Haftungskapital. Im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass es wie Eigenkapital zu betrachten ist. Somit könnten Sie bei Ihrer Hausbank auch Kredite mit diesem Kapital besichern.

Wenn Sie die Anzahl der benötigten Kunden als selbständiger Steuerberater nachweisen können und wir einen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben, bekommen Sie das besagte partiarische Darlehen als Risikokapital, ohne dass von Ihnen Sicherheiten für dieses Darlehen verlangt werden.

Sie könnten ein ungesichertes Darlehen bis zur einer Summe in Höhe von 5.000.000,00 € als Risikokapital bekommen um Ihr bisheriges Unternehmen weiter nach vorne zu bringen. Sofern Sie sich nicht sicher sind, in welcher Höhe Sie von der Darlehensmöglichkeit Gebrauch machen möchten, so steht es Ihnen frei klein anzufangen und dann weitere Pakete zu den gleichen Bedingungen neu abzuschließen. Lediglich die Bearbeitungsgebühren würden zusätzlich jedes Mal wieder anfallen.

Wofür brauchen Sie überhaupt dieses Kapital als Sachdarlehen?

Wir haben uns mit einem neuartigen Konzept der System-Steuerberatung als Rechtsanwaltsgesellschaft spezialisiert. Die Systemsteuerberatung ist eine Form der Steuerberatung, die in Deutschland bislang so nicht existiert. Vergleichbar ist die Systemsteuerberatung mit der Systemgastronomie, wie sie in Form der Ketten Starbucks, Maredo, McDonalds, Burger King oder ähnlichen Unternehmen bekannt ist.

Der Begriff Systemsteuerberatung bezeichnet aus unserer Sicht eine Form der Steuerberatung, die sich im Wesentlichen durch die Existenz von standardisierten und vereinheitlichten Organisationsstrukturen von der klassischen Steuerberatung unterscheidet. Die Arbeits-, Ablauf- und Buchungsprozesse werden durch eine intelligente IT Lösung soweit vereinheitlicht, dass es branchenunabhängig möglich ist, im Besonderen Kleingewerbetreibenden, je nach Branche durch verschiedene Benutzeroberflächen, nach gleichen Geschäftsprozessen zu modellieren und zusammen zu fassen.

Ziel dieser Vereinheitlichung ist es, dem Mandanten die Möglichkeit zu eröffnen, in seiner Betriebsstätte die gesetzlichen Vorschriften bzgl. der Kassenführung einzuhalten. Denn normalerweise ist und bleibt die Hauptproblematik die Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater, da der Mandant mangels kaufmännischer Kenntnisse die Buchhaltung als Unternehmer nur nach seinen Vorstellungen vorbereitet und damit anders, als es Steuerberater es braucht. Sehr oft wird dann irgendwann resigniert und die Buchhaltung auch so akzeptiert und verbucht. Sehr oft führt das zu Mehrarbeit die nicht einmal zusätzlich abgerechnet werden kann. Hinzu kommt die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Buchhaltung nicht schlüssig ist und im Rahmen einer Betriebsprüfung verworfen werden könnte. Das wiederrum führt zu hohen Hinzuschätzungen für den Mandanten oder womöglich auch eine strafrechtliche Ermittlung durch die Steuerfahndung.

Innovative Lösungen wie die intelligente Kasse sind aber ein Kostenfaktor, den der Mandant aufgrund seiner Bonität weder kaufen noch leasen kann. Genau hier kommen Sie als Steuerberater ins Spiel. Das Anfangs beschriebene Sachdarlehen entspricht genau jenen Lizenzen, die man braucht, um langfristig eine Systemsteuerberatung sicher zu stellen.

Was bedeutet das für Sie?

Die Systemsteuerberatung löst genau die Probleme, die oben angesprochen wurden. Die Voraussetzung für Systemsteuerberatung ist der Einsatz von entsprechenden intelligenten Kassen bei den Mandanten vor Ort, die die Schwächen der Mandanten ausgleichen und für eine lückenlose Dokumentation gemäß AO, GoBS und GDPdU bzw. nach der GoBD sorgen.

Das Instrument der intelligenten Kasse bekommen Sie in die Hand und können Ihre betroffenen Kunden umstellen und zusätzlich neue Kunden gewinnen, da Sie gegenüber Ihrer Mitbewerber ein Alleinstellungsmerkmal haben. Danach können Sie diese intelligente Kasse an Ihre Kunden vermieten und die Mieteinnahme zu 100% auch vereinnahmen. Es liegt allein bei Ihnen wie hoch Sie die Miete oder die vertragliche Laufzeit vereinbaren. Denn es bleibt Ihr unternehmerisches Risiko, ob Sie damit sehr viel Geld verdienen oder auch nicht.

Unser Kooperationspartner bietet Ihnen zumindest die Chance, sich mit diesem Sachdarlehen von Ihrer Konkurrenz der selbständigen Steuerberater deutlich abzuheben, da Sie mit diesem Alleinstellungsmerkmal mehr als erfolgreich sein können. Sie können sogar Ihr heutiges Kundenpotential um ein Vielfaches weiter auszubauen, ohne Ihre Personalkosten zu erhöhen. Im Gegenteil, Sie können sogar Ihre bisherigen Personalkosten deutlich reduzieren, da das System den zeitlichen Aufwand für die Bearbeitung eines Mandanten um bis zu 80% reduziert.

Selbstverständlich ist auch dieses Darlehen als Risikokapital mit hohen Zinsen und Gewinnbeteiligung verbunden. Die Zinsen betragen 20% p.a. und 50% projektorientierte Gewinnbeteiligung. Trotz der hohen Zinsen haben Sie die Möglichkeit mehr Geld zu verdienen, als Sie es jemals als selbständiger Steuerberater verdienen könnten. Hierzu verweisen wir auf die anliegende Beispielrechnung.

Wie beschrieben, ist die Voraussetzung für das Darlehen die vertragliche Vereinbarung, dass wir die Mandate, die die intelligente Kasse einsetzen, übernehmen und steuerrechtlich vertreten. Das bedeutet, dass Sie in dem Fall wie ein Subunternehmer für uns tätig sind.

Wollen wir dadurch Ihnen Ihre Kunden/Mandanten nehmen?

Mit Sicherheit nicht! Wir bieten Ihnen sogar noch viel mehr an. Sie betreuen Ihre bisherigen Kunden weiter. Dies bedeutet, dass Ihnen nicht nur die geballte Kompetenz unserer Rechtsanwälte zur Verfügung steht, sondern auch ein einzigartiges Konzept. Die von Ihnen geleisteten Dienste werden selbstverständlich mit einem prozentualen Anteil an den sich aus der Steuerberatervergütungsverordnung ergebenden Gebühren durch uns vergütet. Wie hoch das sein wird, möchten wir das nur in einem persönlichen Gespräch klären. Somit brauchen Sie zukünftig nicht mehr um das Eintreiben Ihrer offenen Posten zu bemühen, da wir wissen wie die Zahlungsmoral solcher Mandanten ist.

Eine weitere Problematik bei dieser Zielgruppe ist die neue Regelung des BMF Schreibens vom 26.11.2010, wodurch allen Kleingewerbetreibenden mit Bargeschäft noch mehr Dokumentationspflichten abverlangt werden, als sie heute überhaupt erfüllen können. Dabei muss seit dem 26.11.2010 jede Verkaufsposition, in elektronischer Form, detailliert, exakt, chronologisch, zeitnah, fehlerfrei, mit übergreifenden automatischen Benutzerprotokollen (Storno, Löschung, u. ä.), mit der Anforderung der nicht Manipulierbarkeit, sehr aufwendig dokumentiert werden.

Zusätzlich müssen die Grundsätze der AO (Abgabenordnung), der GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) und der GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) vollständig erfüllt werden.

Selbstverständlich muss diese Dokumentation für jeden Dritten nachvollziehbar sein und auf Aufforderung der Finanzbehörden elektronisch (in digitaler Form auf Datenträger z.B. CD) übergeben werden können. Das ist durch die intelligente Kasse jederzeit möglich.

Sofern Sie sich also auf dieser Basis eine Zusammenarbeit vorstellen können, so freuen wir uns, von Ihnen zu hören.

www.justitia-rag.de

Beispielrechnung:

Sie bekommen 100 Softwarepakte der Experte Kassensysteme mit einem Durchschnittlichem Einkaufswert von 6.946,00 € pro System. Das entspricht einem Darlehenswert von 694.600,00 €.

Art der Branchensoftware UVP Netto EK-Preis Netto Anz. Darlehenswert
Gastro Experte Professional 9.995,00 € 7.996,00 € 30 239.880,00 €
Kiosk Experte Professional 8.495,00 € 6.796,00 € 30 203.880,00 €
Friseur Experte Professional 7.495,00 € 5.996,00 € 27 161.892,00 €
Bäckerei Experte Professional 6.995,00 € 5.596,00 € 5 27.980,00 €
Kleinhandel Experte Professional 6.495,00 € 5.196,00 € 5 25.980,00 €
Einzelhandel Experte Professional 12.495,00 € 9.996,00 € 2 19.992,00 €
Großhandel Experte Professional 18.745,00 € 14.996,00 € 1 14.996,00 €
Gesamt 100 694.600,00 €

Selbstverständlich können Sie auch die leistungsreduzierten Versionen zu deutlich günstigeren Konditionen haben. Bei einem Durchschnittspreis von 6.946,00 € könnten Sie folgende unverbindliche Mieten pro Monat bei verschiedenen Laufzeiten annehmen. Je kürzer die Laufzeit, umso teurer die Miete. Die Verantwortung für die Vermietung liegt bei Ihnen. Sicherer wäre es, einen Vertrag über 5 Jahre abschließen, anstatt einen Vertrag über 1 Jahr, denn Sie jedes Jahr neu verlängern müssen, was mit zusätzlicher Arbeit verbunden ist.

Laufzeit 12 Monate entspricht einer monatlichen Miete in Höhe von 463,00 zzgl. MwSt.

Laufzeit 24 Monate entspricht einer monatlichen Miete in Höhe von 405,13 zzgl. MwSt.

Laufzeit 36 Monate entspricht einer monatlichen Miete in Höhe von 347,25 zzgl. MwSt.

Laufzeit 48 Monate entspricht einer monatlichen Miete in Höhe von 289,38 zzgl. MwSt.

Laufzeit 60 Monate entspricht einer monatlichen Miete in Höhe von 231,50 zzgl. MwSt.

Bei der Laufzeit von 5 Jahren hat der Kunde einen Rabatt von 50%. Wie bereits erwähnt, liegt die Entscheidung über die Laufzeit und die Höhe der Miete alleine bei Ihnen. Sie sind selbst für Ihre Kalkulation verantwortlich. Bei der Buchhaltung sind wir für die Beispielrechnung von einem Durchschnittswert von 18.900,00 € Umsatz gemäß der StBVV ausgegangen. Bei der Gewinnermittlung wurden nur die Softwareumsätze berücksichtigt und eine Entnahme von 2.500,00 € pro Monat als gesondert vereinbarte Kosten abgezogen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verdienstmöglichkeiten in grober Übersicht über 5 Jahre und bei voller Vermietung aller Softwarepakete.

Laufzeit Je 12 Monate Je 36 Monate Je 60 Monate
Monatliche Miete 463,00 € 347,25 € 231,50 €
Umsatz Software in 5 Jahren 2.685.400,00 € 2.014.050,00 € 1.342.700,00 €
Zinsen in 5 Jahren -694.600,00 € -694.600,00 € -694.600,00 €
Gewinn in 5 Jahren -920.400,00 € -584.725,00 € -249.050,00 €
Kosten für Darlehen einmalig -600,00 € -600,00 € -600,00 €
Buchhaltung in 5 Jahren 349.934,88 € 349.934,88 € 349.934,88 €
Verdienst in 5 Jahren 1.419.734,88 € 1.084.059,88 € 748.384,88 €

Wenn wir annehmen, dass die Software in der Basisversion im Durchschnitt 2.400,00 € als Einkaufspreis kosten würde, würden sich folgende Werte für die monatliche Miete ergeben:

Laufzeit 12 Monate entspricht einer monatlichen Miete in Höhe von 160,00 zzgl. MwSt.

Laufzeit 24 Monate entspricht einer monatlichen Miete in Höhe von 140,00 zzgl. MwSt.

Laufzeit 36 Monate entspricht einer monatlichen Miete in Höhe von 120,00 zzgl. MwSt.

Laufzeit 48 Monate entspricht einer monatlichen Miete in Höhe von 100,00 zzgl. MwSt.

Laufzeit 60 Monate entspricht einer monatlichen Miete in Höhe von 80,00 zzgl. MwSt.

Falls Sie an einer Zusammenarbeit als exklusiver Kooperationspartner und den sich daraus ergebenden finanziellen Möglichkeiten interessiert sein sollten und Sie im Bereich der Kleingewerbetreibenden schon einen aktiven Kundenbestand haben, so sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Nachdem Sie uns von Ihren Möglichkeiten als zukünftiger Kooperationspartner überzeugt haben, werden wir den Kontakt zu dem Darlehensgeber herstellen.

Ihre Vorteile:

  • Alleinstellungsmerkmal als Kooperationspartner und Steuerberater im Umkreis von 10 km
  • Neue Kapazitäten für Neukunden durch Systemsteuerberatung
  • Stellung eines Buchhaltungssystems von der Firma Agenda, Kosten gehen zu unseren Lasten
  • Zusätzliche Einnahmen durch Vermietung der übertragenen Software min. über 5 Jahre
  • Möglichkeit der Reduzierung der Personalkosten
  • Bei gleichem Aufwand deutlich mehr Mandanten bearbeitbar und abrechenbar
  • Rechnungstellung nur noch an Kooperationspartner und nicht mehr an die Kleingewerbetreibenden, somit entfällt Inkassoaufwand